Irgendwann in Woche drei fragt sich fast jeder Rekrut, ob er das hier wirklich zu Ende bringen will. Die kurze Version: Eine RS kannst du nicht kündigen. Es gibt genau vier legale Wege, sie nicht am Stück zu Ende zu machen: eine medizinische Entlassung durch den Truppenarzt mit anschliessender Beurteilung durch die Untersuchungskommission, die Fraktionierung (13 Wochen jetzt, 5 bis 8 Wochen innert zwei Jahren), ein Gesuch um Zivildienst oder eine Umteilung in eine andere Funktion. Wer einfach nicht mehr einrückt oder sich entfernt, macht sich nach Militärstrafgesetz strafbar, und die Diensttage bleiben geschuldet. Hier ist, wie jeder Weg funktioniert, was er kostet und was ab 2027 beim Zivildienst neu gilt.
Zuerst: Was «abbrechen» rechtlich bedeutet
Der Militärdienst ist eine gesetzliche Pflicht. Du hast keinen Arbeitsvertrag, den du auflösen könntest. Solange kein Entscheid einer zuständigen Stelle vorliegt, gilt das Aufgebot, und Dienstverweigerung, Dienstversäumnis und unerlaubte Entfernung sind im Militärstrafgesetz (Art. 81 ff. MStG) mit Strafe bedroht. Das Gleiche gilt beim Zivildienst: Dort drohen laut Bundesamt Bussen bis hin zu Freiheitsstrafe bis 18 Monate.
Was es dagegen gibt, sind Verfahren. Bei jedem davon gilt: Bis der Entscheid da ist, dienst du weiter. Wer schon vor der RS aussteigen will, liest besser RS verschieben, denn eine Verschiebung ist etwas anderes als ein Abbruch.
Weg 1: Medizinisch, über den Truppenarzt
Der häufigste echte Abbruch ist der medizinische. Zuständig während eines Dienstes ist der Truppenarzt (Verordnung über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit, VMBM, Art. 5). Du verlangst über deinen Kompaniekommandanten einen Termin; das darf dir niemand verweigern.
Der Truppenarzt entscheidet über deine Dienstfähigkeit im laufenden Dienst: Er kann dich dispensieren, dich behandeln lassen oder aus dem laufenden Dienst entlassen. Über die Tauglichkeit an sich entscheidet er nicht. Das tut eine medizinische Untersuchungskommission (UC) des Militärärztlichen Dienstes, zu der du nach der Entlassung an einen medizinischen Untersuchungs- und Beurteilungstag (MUB) aufgeboten wirst. Bis dahin bist du vom Einrücken dispensiert (VMBM Art. 6a). Ein Gesuch um Beurteilung durch die UC kann die betroffene Person auch selbst einreichen, schriftlich, begründet und mit Arztzeugnis (VMBM Art. 7).
Die UC entscheidet dann: militärdiensttauglich (allenfalls mit Auflagen), schutzdiensttauglich oder untauglich. Gegen den Entscheid hast du 30 Tage für eine Einsprache. Was die drei Entscheide bedeuten und wie eine Neubeurteilung läuft, steht in Militärdiensttauglichkeit: Entscheide und Einsprache.
Wichtig bei psychischen Gründen: Der Psychologisch-Pädagogische Dienst der Armee (PPD A) bietet während der RS psychologische Individualberatung an, Hotline 0800 11 33 55. Der PPD ist keine Abbruchstelle, aber der Ort, an dem du reden kannst, bevor du beim Truppenarzt landest. 76 Prozent der Untauglichen an der Rekrutierung haben einen psychischen Hauptbefund; das Thema ist also weder selten noch peinlich.
Kosten des medizinischen Wegs: Wirst du untauglich, zahlst du die Wehrpflichtersatzabgabe von 3 Prozent des steuerbaren Einkommens, mindestens CHF 400 pro Jahr, bis 37. Geleistete Diensttage reduzieren sie.
Weg 2: Fraktionieren, die RS in zwei Teilen
Die Fraktionierung ist kein Abbruch, sondern eine geplante Pause. Die RS wird in zwei Teile geteilt:
- Teil 1: 13 Wochen am Stück, Allgemeine Grundausbildung und Funktionsgrundausbildung.
- Teil 2: die Verbandsausbildung, 5 oder 8 Wochen, in einer späteren regulären RS, innert 2 Jahren nach Teil 1.
Die Bedingungen sind streng. Der Kanton Aargau formuliert es so: «In begründeten Fällen, zum Beispiel wegen des Studiums, können Soldaten oder angehende Unteroffiziere die RS einmal unterbrechen (fraktionieren).» Die Universität Bern ergänzt, dass es «kein Anspruch auf Genehmigung» gibt, die Abklärung aufwändig ist und «für gewisse militärische Funktionen eine Fraktionierung nicht möglich ist oder aber eine Funktionsänderung zur Folge hätte». Das Gesuch muss begründet und rechtzeitig sein, am besten vor dem RS-Start über den Dienstmanager; während der RS entscheidet der Schulkommandant.
Für Kader gibt es eine eigene Regel: Die Ausbildung bis zum Offizier ist grundsätzlich am Stück zu leisten, kann aus dienstlichen Gründen aber mit höchstens zwei Unterbrüchen aufgeteilt werden (Regellaufbahnen der Armee, Juli 2026). Wie der ganze Kaderweg aussieht: Weitermachen in der Armee.
Fraktionieren lohnt sich für Studierende, deren Semester sonst mitten in der RS beginnt. Es lohnt sich nicht als Notausgang, weil du innert zwei Jahren ohnehin zurück musst, und zwar in eine fremde Kompanie mitten in deren Verbandsausbildung.
Weg 3: Zivildienst, auch aus der RS heraus
Ein Zulassungsgesuch für den Zivildienst kannst du jederzeit stellen: vor der RS, während der RS oder danach. Voraussetzung ist, dass du militärdiensttauglich bist und den Militärdienst mit deinem Gewissen nicht vereinbaren kannst. So läuft es laut Bundesamt für Zivildienst:
- Gesuch online über ZiviConnect (AGOV-Login).
- Einführungstag innert 3 Monaten besuchen (zählt nicht als Diensttag).
- Gesuch innert 2 Wochen nach dem Einführungstag bestätigen. Erst dann wirst du zugelassen; nach dem Entscheid kannst du das Gesuch nicht mehr zurückziehen.
Der entscheidende Punkt für alle in der RS: Wer im Dienst ist, dient weiter, bis der Zulassungsentscheid vorliegt. Das Gesuch entbindet dich nicht vom Einrücken. Nur wer es spätestens 3 Monate vor der nächsten Dienstleistung einreicht (oder, wenn die Rekrutierung weniger als 4 Monate vor der RS lag, spätestens 2 Monate vor der RS), muss bis zum Entscheid nicht einrücken.
Der Preis: 1,5-mal so viele Diensttage wie im Militär. Wer noch keinen Tag geleistet hat, kommt auf 368 Tage Zivildienst; RS-Tage werden angerechnet, der Faktor gilt für die verbleibenden Tage. Ersatzabgabe zahlen statt dienen geht nicht.
Das ändert sich ab 2027
Am 14. Juni 2026 hat das Stimmvolk die Änderung des Zivildienstgesetzes mit 52,46 Prozent angenommen. Der Bundesrat setzt sie voraussichtlich Mitte 2027 in Kraft. Die sechs Massnahmen:
- Mindestens 150 Zivildiensttage für alle, die wechseln, auch wenn im Militär weniger übrig wären.
- Faktor 1,5 auch für höhere Unteroffiziere und Offiziere (bisher 1,1).
- Keine Zivildiensteinsätze mehr, die ein Studium der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin voraussetzen.
- Keine Zulassung mehr für Armeeangehörige mit 0 Restdiensttagen.
- Jährliche Einsatzpflicht ab dem Jahr nach dem ersten Einsatz.
- Wer das Gesuch während der RS stellt, muss den langen Einsatz von 180 Tagen im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung leisten.
Für dich heisst das: Wer in der RS wechselt, hat ab 2027 einen fixen Fahrplan mit einem 180-Tage-Block im Folgejahr. Wer heute schon über den Wechsel nachdenkt, sollte das Gesuch vor dem Inkrafttreten stellen, wenn ihm die alten Regeln besser passen.
Weg 4: Umteilung statt Abbruch
Oft ist nicht die Armee das Problem, sondern die Funktion. Zwei Beispiele:
- Wer in der Grenadier-RS das Anforderungsprofil nicht erfüllt, wird innerhalb des Kommandos Spezialkräfte umgeteilt, nicht entlassen (Ausbildungszentrum Spezialkräfte). Wie sich so ein Wechsel anfühlt: Meine vier Wochen bei den Grenadieren.
- Medizinische Auflagen, die eine Funktion unmöglich machen, führen zu einer Funktionsänderung; die entscheidet eine Rekrutierungs-Untersuchungskommission (UCR) am Rekrutierungszentrum.
Sprich das früh mit deinem Zugführer an. Kader haben ein Interesse daran, dich in der passenden Funktion zu behalten, statt einen medizinischen Fall zu produzieren.
Was keine Lösung ist
- Nicht einrücken oder abhauen. Strafbar, und die Tage bleiben geschuldet.
- Auf die Alterslimite spielen. Die RS muss bis Ende des Jahres geleistet sein, in dem du 25 wirst. Wer sie bis dahin nicht absolviert hat, wird aus der Armee entlassen und zahlt die Ersatzabgabe bis 37; das sind bei CHF 60'000 Einkommen CHF 1'800 pro Jahr.
- Urlaub als Ausweg. Persönlicher Urlaub gibt es für wichtige private oder berufliche Termine, per Urlaubsgesuch über den Dienstmanager an den Kommandanten. Er unterbricht die RS nicht.
Bevor du gehst: die ehrliche Frage
Die ersten drei Wochen sind für fast alle die härtesten, und die meisten, die in Woche drei gehen wollen, sind in Woche acht froh, geblieben zu sein. Lies, was dich in den ersten RS-Wochen wirklich erwartet, und rede mit jemandem, bevor du das Gesuch schreibst: mit deinem Gruppenführer, mit dem PPD, mit Leuten, die es hinter sich haben. Wenn es danach immer noch klar ist, ist einer der vier Wege oben der richtige, und keiner davon ist Abhauen.
Quellen: VMBM, Verordnung über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit (SR 511.12), armee.ch: Psychologisch-Pädagogischer Dienst, Kanton Aargau: Orientierungstag-Nachschlagewerk, Universität Bern: Rekrutenschule und Fraktionierung, Studienwahl-Portal Kanton Zürich: Militär und Studium, Bundesamt für Zivildienst: Zulassung, Bundesamt für Zivildienst: Abstimmung zur Änderung des Zivildienstgesetzes, Arbeitshilfe «Regellaufbahnen», Schweizer Armee, Juli 2026, vtg.admin.ch: Ausbildungszentrum Spezialkräfte, armee.ch: Urlaub. Stand September 2026.
Häufige Fragen
Kann ich die Rekrutenschule einfach abbrechen?
Nein. Der Militärdienst ist eine gesetzliche Pflicht; ohne Entscheid einer zuständigen Stelle gilt das Aufgebot, und Dienstverweigerung oder unerlaubte Entfernung sind nach Militärstrafgesetz strafbar. Möglich sind eine medizinische Entlassung über den Truppenarzt, die Fraktionierung, ein Zivildienst-Gesuch oder eine Umteilung.
Wie funktioniert die Fraktionierung der RS?
Die RS wird in zwei Teile geteilt: 13 Wochen (Allgemeine Grund- und Funktionsgrundausbildung) jetzt, die Verbandsausbildung von 5 oder 8 Wochen innert 2 Jahren in einer späteren RS. Es braucht ein begründetes Gesuch, es gibt keinen Anspruch, und bei gewissen Funktionen ist sie nicht möglich.
Kann ich während der RS ein Zivildienst-Gesuch stellen?
Ja, jederzeit über ZiviConnect. Du dienst aber weiter, bis der Zulassungsentscheid vorliegt. Danach leistest du 1,5-mal so viele Tage wie im Militär; ab voraussichtlich Mitte 2027 gilt zudem ein Minimum von 150 Zivildiensttagen, und wer in der RS wechselt, muss den 180-Tage-Einsatz im Kalenderjahr nach der Zulassung leisten.
Was passiert, wenn ich in der RS krank oder verletzt bin?
Der Truppenarzt beurteilt deine Dienstfähigkeit und kann dich aus dem laufenden Dienst entlassen. Über die Tauglichkeit entscheidet danach eine medizinische Untersuchungskommission an einem Untersuchungs- und Beurteilungstag; bis dahin bist du vom Einrücken dispensiert. Gegen den Entscheid gibt es 30 Tage Einsprachefrist.
Was kostet mich ein Abbruch?
Wirst du untauglich, zahlst du die Wehrpflichtersatzabgabe: 3 Prozent des steuerbaren Einkommens, mindestens CHF 400 pro Jahr, bis Ende des Jahres, in dem du 37 wirst. Geleistete Diensttage reduzieren die Abgabe. Bleibst du tauglich, bleiben die Diensttage geschuldet.
Wer hilft, wenn ich psychisch nicht mehr kann?
Der Psychologisch-Pädagogische Dienst der Armee (PPD A) bietet in der RS psychologische Individualberatung, Hotline 0800 11 33 55. Er ersetzt den Truppenarzt nicht, ist aber die erste Anlaufstelle, bevor du einen Abbruch anstösst.
Leandro Ferrari
Ausgehoben als Grenadier, Einheitssanitäter in Airolo, Wachtmeister und Leutnant ganz abverdient, heute in der Kommunikationsausbildung. Armeekompass ist sein Projekt.
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