RekrutierungTauglichkeit

Militärdiensttauglichkeit: Entscheide, Quoten und wie du sie anfechten kannst

70% werden militärdiensttauglich erklärt, 9% schutzdiensttauglich, 21% untauglich (2025). Wie der Tauglichkeitsentscheid fällt — und wie Einsprache und Neubeurteilung funktionieren.

Armeekompass RedaktionPubliziert am 25. Juli 2026Aktualisiert am 25. Juli 20262 Min. Lesezeit

An der Rekrutierung fällt der Tauglichkeitsentscheid — und die Zahlen dazu sind klarer, als viele denken: 70,0 % wurden 2025 für militärdiensttauglich erklärt, 9,3 % für schutzdiensttauglich (Zivilschutz) und 20,8 % für untauglich (VBS/VTG, Rekrutierung 2025). Hier ist, wie der Entscheid zustande kommt, was er bedeutet und welche Wege dir offenstehen, wenn du ihn ändern willst.

Die drei Entscheide

Entscheid Bedeutung Anteil 2025
Militärdiensttauglich RS und Militärdienst — ggf. mit medizinischen Auflagen (z. B. Einschränkungen bei Marschieren oder Tragen) 70,0 %
Schutzdiensttauglich Zuteilung zum Zivilschutz 9,3 %
Untauglich keine Dienstleistung → Wehrpflichtersatzabgabe 20,8 %

Wer entscheidet — und worauf

Den Entscheid fällt eine medizinische Untersuchungskommission (UC) unter Leitung eines Arztes. Grundlage sind die medizinische Untersuchung, der Fitnesstest und die psychologische Abklärung an der Rekrutierung sowie ein persönliches Gespräch. Zuständige Fachstelle ist der Militärärztliche Dienst der Armee.

Interessant ist, woran Tauglichkeit am häufigsten scheitert: 76 % der Untauglichen haben einen psychischen Hauptbefund (u. a. fehlende Stressresistenz, Substanzkonsum), rund 30 % einen Befund am Bewegungsapparat — Mehrfachbefunde sind möglich (VBS-Analyse).

Einsprache: 30 Tage Zeit

Der Entscheid wird dir persönlich eröffnet und begründet, inklusive Rechtsmittelbelehrung. Bist du nicht einverstanden, hast du 30 Tage für eine schriftliche Einsprache an den Militärärztlichen Dienst (armee.ch — Tauglichkeit).

Neubeurteilung: Der Weg zurück in den Dienst

Wurdest du untauglich erklärt, willst aber dienen — etwa weil sich dein Gesundheitszustand verbessert hat? Dann gibt es die Neubeurteilung der Tauglichkeit:

  1. Gesuch mit Begründung an den Militärärztlichen Dienst (frühestens 30 Tage nach dem Entscheid)
  2. Aktuelles Arztzeugnis, nicht älter als 3 Monate, das den damaligen Untauglichkeitsgrund widerlegt
  3. Eine medizinische UC als Revisionsinstanz beurteilt neu

Schutzdiensttauglich: Was der Zivilschutz bedeutet

Die Schutzdienstpflicht dauert 14 Jahre ab der Grundausbildung bzw. maximal 245 Diensttage, zu leisten bis Ende des Jahres, in dem du 36 wirst; die Grundausbildung umfasst je nach Kanton 10–19 Tage (babs.admin.ch). Weil das weniger Diensttage sind als im Militär, bleibt ein reduzierter Teil der Wehrpflichtersatzabgabe geschuldet — die Details dazu im Wehrpflichtersatz-Guide.

Tauglichkeit ist der Anfang, nicht das Ziel

Mit dem Entscheid «militärdiensttauglich» beginnt die eigentliche Weichenstellung: die Funktionszuteilung. Dein Fitnesstest-Resultat und ein klarer Funktionswunsch entscheiden, welche der 125 Funktionen dir offenstehen.

Quellen: armee.ch — Tauglichkeit, VTG — Rekrutierungszahlen 2025, BABS — Schutzdienstpflicht

Häufige Fragen

Wie viele werden für militärdiensttauglich erklärt?

An der Rekrutierung 2025 wurden von 37'029 beurteilten Stellungspflichtigen 70,0% militärdiensttauglich erklärt, 9,3% schutzdiensttauglich (Zivilschutz) und 20,8% medizinisch untauglich. Die Quote ist seit Jahren stabil bei rund 70 Prozent.

Kann ich den Tauglichkeitsentscheid anfechten?

Ja. Der Entscheid wird persönlich eröffnet und begründet — innert 30 Tagen kannst du schriftlich Einsprache beim Militärärztlichen Dienst erheben.

Ich wurde untauglich erklärt — kann ich später doch noch Dienst leisten?

Ja. Liegt der Entscheid mehr als 30 Tage zurück, kannst du eine Neubeurteilung der Tauglichkeit beantragen: begründetes Gesuch plus aktuelles Arztzeugnis (nicht älter als 3 Monate), das den Untauglichkeitsgrund widerlegt, an den Militärärztlichen Dienst. Eine medizinische Untersuchungskommission entscheidet dann neu.

Was bedeutet schutzdiensttauglich?

Zuteilung zum Zivilschutz: Die Schutzdienstpflicht dauert 14 Jahre ab der Grundausbildung bzw. maximal 245 Diensttage, zu leisten bis Ende des Jahres, in dem du 36 wirst. Weil Schutzdienstleistende weniger Diensttage leisten, bleibt ein reduzierter Teil der Wehrpflichtersatzabgabe geschuldet.

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